Matomo

Rose, Kerzen und Saxophon als Symbole für individuelle Trauerfeiern

Mit Herz für unsere Region: Ihr Bergisches Bestattungshaus in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach

Das Bergische Bestattungshaus vereint in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach vier Niederlassungen unter einem Namen. Gemeinsam haben wir, Dirk und Anke Schumacher sowie unser Team, es uns zur Aufgabe gemacht, den Menschen in unserer oberbergischen Region echte Hilfe zu bieten und besondere Momente des Abschieds zu schaffen.

Das bedeutet für uns, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Ihnen genau das zu geben, was Sie sich vorstellen – in einem Trauerfall und bei der Bestattungsvorsorge.

Wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir sind für Sie da.

Ihre Familie Schumacher

Unterschrift Schumacher
Eingangsschild vom Bergischen Bestattungshaus

Unsere Bestattungsleistungen

  • In- und Auslandsüberführungen sowie hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Organisation und Durchführung der Trauerfeier und Beisetzung in ganz Deutschland oder auch im Ausland
  • Beratung zur Erdbestattung, Feuerbestattung und zu weiteren Bestattungsarten
  • Große Auswahl an Särgen, Urnen und Erinnerungsschmuck
  • Vermittlung von Trauerrednern, Musikern, Floristen, Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und sämtlichen Dienstleistern
  • Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
  • Kostenfreie persönliche Gedenkseiten
  • Digitale Nachlassverwaltung
  • Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge inklusive finanzieller Absicherung
Bestattungswagen vom Bergischen Bestattungshaus

Erste Schritte

Sterbefall zu Hause

Benachrichtigen Sie bei einem Sterbefall zu Hause bitte zuerst den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117. Der Arzt wird den Tod feststellen und bescheinigen. Anschließend kontaktieren Sie uns unter: Telefon 02261-969 70 0 (Tag und Nacht). Wir nehmen den Verstorbenen in unsere Obhut und vereinbaren mit Ihnen ein Beratungsgespräch.

Todesfall im Krankenhaus/Heim

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz übernimmt das dortige Personal alle erforderlichen Schritte und informiert den Arzt, um die Todesbescheinigung ausstellen zu lassen. Ob Tag oder Nacht – rufen Sie uns im Trauerfall zu jeder Zeit an: Telefon 02261-969 70 0. Dann überführen wir den Verstorbenen und vereinbaren mit Ihnen ein Beratungsgespräch. Gut zu wissen: Sie können Ihren Bestatter frei wählen, auch wenn die Einrichtung bereits ein anderen Bestatter für die Überführung beauftragt hat.

Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Die Erdbestattung ist ausschließlich auf dem Friedhof möglich. Die Feuerbestattung eröffnet weitere Beisetzungsarten auch außerhalb des Friedhofs wie die Baumbestattung, Seebestattung oder Naturbestattung. Gerne stellen wir Ihnen die Vorteile der einzelnen Bestattungsarten vor, informieren Sie zu den Friedhofsbestimmungen und begleiten Sie bei Ihrer Auswahl.

Aktuelle Sterbefälle in Wiehl, Reichshof, Gummersbach, Morsbach & Umgebung

Als kostenfreien Service unseres Hauses haben wir persönliche Gedenkseiten für Sterbefälle in Wiehl, Reichshof, Gummersbach, Morsbach und Umgebung eingerichtet. Hier können Sie ein vergangenes Leben auf vielfältige Weise ehren, die Termine der Trauerfeierlichkeiten einsehen, Kondolenzen schreiben sowie Fotos miteinander teilen. So ist das Gedenkportal des Bergischen Bestattungshauses ein moderner Weg des gemeinsamen Trauerns und Erinnerns.

Gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge

Im Grunde sollte jeder Mensch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, dem es nicht gleichgültig ist, wie er später einmal bestattet wird. Der vielleicht schon weiß, wie er unbedingt oder auf keinen Fall beerdigt werden möchte oder der seine Familie vor den Bestattungskosten schützen will.

Mit einer Bestattungsvorsorge bleiben Sie einfach selbstbestimmt bis zum Schluss und wissen, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Zudem entlasten Sie Ihre Familie emotional und auf Wunsch auch finanziell.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – gerne senden wir Ihnen auch unsere kostenfreie Vorsorgebroschüre zu: Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben: Telefon 02261-969 70 0 |

Friedhöfe in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach

Im Friedhofsfinder vom Bergischen Bestattungshaus finden Sie die Friedhöfe unserer Region samt Kontaktdaten auf einen Klick. Natürlich informieren wir Sie auch gerne persönlich über die Besonderheiten und unterschiedlichen Friedhofsbestimmungen!

Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital

Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern. All das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.

  • Ab- & Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Bilder hochladen und verwalten
  • Ihren Trauerdruck mit uns abstimmen
  • Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
  • Ein Erinnerungsbuch gemeinsam mit Familie und Freunden entwerfen und nach Hause bestellen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Bergischen Bestattungshaus nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bergischen Bestattungshaus Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bergischen Bestattungshaus Ihnen dabei behilf­lich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team vom Bergischen Bestattungshaus unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.