- In- und Auslandsüberführungen sowie hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Organisation und Durchführung der Trauerfeier und Beisetzung in ganz Deutschland oder auch im Ausland
- Beratung zur Erdbestattung, Feuerbestattung und zu weiteren Bestattungsarten
- Große Auswahl an Särgen, Urnen und Erinnerungsschmuck
- Vermittlung von Trauerrednern, Musikern, Floristen, Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und sämtlichen Dienstleistern
- Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
- Kostenfreie persönliche Gedenkseiten
- Digitale Nachlassverwaltung
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge inklusive finanzieller Absicherung
Mit Herz für unsere Region: Ihr Bergisches Bestattungshaus in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach
Das Bergische Bestattungshaus vereint in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach vier Niederlassungen unter einem Namen. Gemeinsam haben wir, Dirk und Anke Schumacher sowie unser Team, es uns zur Aufgabe gemacht, den Menschen in unserer oberbergischen Region echte Hilfe zu bieten und besondere Momente des Abschieds zu schaffen.
Das bedeutet für uns, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Ihnen genau das zu geben, was Sie sich vorstellen – in einem Trauerfall und bei der Bestattungsvorsorge.
Wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir sind für Sie da.
Ihre Familie Schumacher
Erdbestattung oder Feuerbestattung?
Die Erdbestattung ist ausschließlich auf dem Friedhof möglich. Die Feuerbestattung eröffnet weitere Beisetzungsarten auch außerhalb des Friedhofs wie die Baumbestattung, Seebestattung oder Naturbestattung. Gerne stellen wir Ihnen die Vorteile der einzelnen Bestattungsarten vor, informieren Sie zu den Friedhofsbestimmungen und begleiten Sie bei Ihrer Auswahl.
Aktuelle Sterbefälle in Wiehl, Reichshof, Gummersbach, Morsbach & Umgebung
Als kostenfreien Service unseres Hauses haben wir persönliche Gedenkseiten für Sterbefälle in Wiehl, Reichshof, Gummersbach, Morsbach und Umgebung eingerichtet. Hier können Sie ein vergangenes Leben auf vielfältige Weise ehren, die Termine der Trauerfeierlichkeiten einsehen, Kondolenzen schreiben sowie Fotos miteinander teilen. So ist das Gedenkportal des Bergischen Bestattungshauses ein moderner Weg des gemeinsamen Trauerns und Erinnerns.
Gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge
Im Grunde sollte jeder Mensch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, dem es nicht gleichgültig ist, wie er später einmal bestattet wird. Der vielleicht schon weiß, wie er unbedingt oder auf keinen Fall beerdigt werden möchte oder der seine Familie vor den Bestattungskosten schützen will.
Mit einer Bestattungsvorsorge bleiben Sie einfach selbstbestimmt bis zum Schluss und wissen, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Zudem entlasten Sie Ihre Familie emotional und auf Wunsch auch finanziell.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – gerne senden wir Ihnen auch unsere kostenfreie Vorsorgebroschüre zu: Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben: Telefon 02261-969 70 0 | info@bergisches-bestattungshaus.de
Friedhöfe in Wiehl, Reichshof, Gummersbach und Morsbach
Im Friedhofsfinder vom Bergischen Bestattungshaus finden Sie die Friedhöfe unserer Region samt Kontaktdaten auf einen Klick. Natürlich informieren wir Sie auch gerne persönlich über die Besonderheiten und unterschiedlichen Friedhofsbestimmungen!
Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital
Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern. All das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.
- Ab- & Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
- Bilder hochladen und verwalten
- Ihren Trauerdruck mit uns abstimmen
- Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
- Ein Erinnerungsbuch gemeinsam mit Familie und Freunden entwerfen und nach Hause bestellen
Häufig gestellte Fragen
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bergischen Bestattungshaus nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bergischen Bestattungshaus Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bergischen Bestattungshaus Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team vom Bergischen Bestattungshaus unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.